Der Religionsunterricht ist in den oeffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach: Die Institutionalisierung von Religionsunterricht im Grundgesetz - Zur Geschichte von Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz
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Der Religionsunterricht ist in den oeffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach: Die Institutionalisierung von Religionsunterricht im Grundgesetz - Zur Geschichte von Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz