Kindeswohl für alle?

by Lisa Meyer

Published 6 June 2015
Wir wird mit minderjährigen Flüchtlingen umgegangen, die unbegleitet nach Deutschland einreisen? Diese haben eine oft monatelange Reise hinter sich und hoffen in der Fremde auf ein geschütztes Leben ohne Verfolgung, Leid und Krieg. Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist." Was "vorrangig" bedeutet, scheint in der deutschen Realität allerdings Auslegungssache zu sein. Im Jahr 2010 nahm Deutschland seine Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurück. Somit galt sie erstmalig auch für Flüchtlingskinder. Das vorliegende Buch widmet sich der Frage, ob ihr Kindeswohl, trotz verschärften Asylrechts, ausreichend Beachtung finden kann. Von großer Bedeutung ist dabei die Rolle der kinder- und Jugendhilfe und der einzelnen Sozialarbeiterinnen, denn seit 2005 müssen alle Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge in Obhut genommen werden. Der Komplex der Inobhutnahme umfasst vielschichtige Handlungsweisen, welche zentraler Bestandteil dieser Untersuchung sind.