Schuldrechtliche Bestimmungen verändern Entscheidungsanreize und beeinflussen damit die strategische Interaktion zwischen den Parteien eines Schuldverhältnisses. Zur Erfassung strategischer Interaktion bedienen sich zeitgemäße Wirtschaftswissenschaften der hoch entwickelten Spieltheorie. So verwendet auch Urs Schweizer die spieltheoretische Methode, um Anreize aus schuldrechtlichen Bestimmungen in systematischer Weise zu analysieren. Dazu sind juristische Fälle als formale Modelle zu fassen. Der Autor konfrontiert diverse Versionen des Unfallmodells sowie des Modells unvollständiger Verträge mit gesetzlichen Vorgaben. Eine rechtliche Bestimmung heißt dabei effizient, wenn sie Anreize für Entscheidungen generiert, die zu einem effizienten Ergebnis führen. Mit dem Kompensations- und dem Intensitätsprinzip werden zwei einfache Kriterien zur Effizienzbetrachtung herangezogen. Das Kompensationsprinzip ist eng mit Mommsens Differenzhypothese verknüpft und nennt die für effiziente Anreize hinreichenden Bedingungen. Das Intensitätsprinzip erlaubt den Vergleich der Intensität von Entscheidungsanreizen je nach Gestaltung des rechtlichen Umfelds. Die spieltheoretische Betrachtungsweise fördert wichtige Einsichten unter anderem bei folgenden Themen zu Tage: Quantifizierung von Schadensersatz unter Berücksichtigung des Kausalitätserfordernisses, Verzerrung der Sorgfaltsanreize aufgrund von ungeeigneten Standards und des Nichtersatzes gewisser Schäden, die Bedeutung der Minderung von Ersatzansprüchen infolge Mitverschuldens, gesamtschuldnerische Haftung, exzessive Anreize für Vertrauensinvestitionen bei unvollständigen Verträgen und die Anreize für Informationsbeschaffung im vorvertraglichen Bereich.