Dusseldorfer Schriften Zur Pharmazie- Und Naturwissenschaftsgeschichte
1 primary work
Book 1
Ab etwa 1850 grundeten einige Apotheker wegen der Niederlassungsbeschrankung Drogerien mit einem breit gefacherten Warenangebot, darunter auch Arzneimittel. Die "Kaiserliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneiwaren ausserhalb der Apotheke" von 1872 loeste standespolitisches Engagement aus: Der Apothekerverband setzte sich fur den Erhalt von Niederlassungsbeschrankung und Monopol, der Drogistenverband fur die Arzneimittelhandelserlaubnis und Berufsbildanerkennung ein. Zwar verlor die inhabergefuhrte Drogerie wegen der Errichtung von Drogeriemarktketten an Bedeutung. Dennoch hat die Konkurrenz zwischen Apotheke und Drogerie aufgrund des Vorstosses einer Drogeriemarktkette Rezeptsammelstellen einzurichten zu Beginn des 21. Jahrhunderts nichts an Brisanz eingebusst.