Book 2894

Im Bundesstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsraume von Bund und Landern selbstandig nebeneinander. Die Verfassungsautonomie der Lander aussert sich auch in der Einrichtung einer eigenen Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Arbeit befasst sich mit dem Verhaltnis von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nicht im Hinblick auf die Durchsetzung des Hochschulselbstverwaltungsrechts Stellung und Funktion der Landesverfassungsgerichte gestarkt werden koennten. Die Hochschulselbstverwaltung hat ihren verfassungsrechtlichen Bezugspunkt nicht nur in der grundgesetzlichen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch in den Landesverfassungen. Diese sichern uberwiegend das Hochschulselbstverwaltungsrecht neben der Wissenschaftsfreiheit institutionell ab. Dieser Normenreichtum der Landesverfassungen kann auch prozessual berucksichtigt werden. Fur den verfassungsgerichtlichen Schutz des Hochschulselbstverwaltungsrechts sollten insbesondere die Landesverfassungsgerichte zustandig sein.