Europaische Hochschulschriften Recht
1 primary work
Book 4874
Der Betriebsuebergang Gem. 613a Bgb Im Kirchlichen Arbeitsrecht
by Hannah Maria Krings
Published 18 August 2009
Die Arbeit befasst sich mit den Besonderheiten des kirchlichen (insbesondere des katholischen) Arbeitsrechts im Fall des Betriebsubergangs von weltlichen auf kirchliche Rechtstrager und umgekehrt. Eingeleitet wird die Bearbeitung mit einem Abriss uber den Ursprung der Privilegierung der Kirchen zur eigenen Rechtsetzung aus Art. 137 Abs. 3 WRV. Die Schwerpunkte der Betrachtung liegen auf der Darstellung der gesteigerten kirchlichen Loyalitatsobliegenheiten, der Vergleichbarkeit von Tarifvertrag und kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien sowie auf dem kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass 613a BGB in modifizierter Form grundsatzlich auch im kirchlichen Arbeitsrecht Anwendung findet. Eine Ausnahme bilden 613a I 2-4 BGB, da kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien nach dem Ergebnis der Verfasserin in Abweichung zu Tarifvertragen keine normative Wirkung zukommt, weshalb eine Analogie zu 613a I 2-4 BGB nicht moeglich erscheint. In kollektivrechtlicher Hinsicht wird festgestellt, dass Betriebs- und Dienstvereinbarungen mit dem UEbergang eines weltlichen Betriebes auf einen kirchlichen Trager enden.