Book 40

Sind Sachverhalte, die auf Grund ihrer Verortung im Internet einzig die Besonderheit einer digitalen oder virtuellen Natur aufweisen, im Ergebnis rechtlich anders zu beurteilen als vergleichbare Sachverhalte in der realen Welt? Und wenn ja, inwieweit? Die Arbeit konzentriert sich bei der Beantwortung dieser Fragen insbesondere auf sogenannte virtuelle Geschaftsmodelle. Zunachst wird beleuchtet, wie virtuelle Sachverhalte von der Rechtsordnung bisher erfasst werden und die Lucken aufgezeigt. Anschliessend werden Probleme aufgezeigt, die mit der Luckenhaftigkeit der Erfassung virtueller Sachverhalte in Verbindung stehen. Abschliessend wird ein eigener Loesungsvorschlag dargestellt.