Book 5232

Ziel der Untersuchung ist eine angemessene Wurdigung des Werts und der Bedeutung des Schriftformerfordernisses in der Dogmatik des allgemeinen Verwaltungsvertrags sowie eine Diskussion der damit verbundenen rechtswissenschaftlichen Problemstellungen. Dabei konzentriert sich die Betrachtung auf die Schriftform der oeffentlich-rechtlichen Verwaltungsvertrage. Untersucht wird die Schriftlichkeit als Formerfordernis fur den Abschluss der Verwaltungsvertrage, welches zu deren Entscheidungsrahmen gehoert. Es wird der Versuch unternommen, die verfassungsrechtliche Grundaussage zur Schriftlichkeit zu finden, die als allgemeiner Massstab fur den Abschluss der Verwaltungsvertrage gilt und insofern auch bei privatrechtlichen Verwaltungsvertragen verbindlich ist. Diese Feststellungen sollen die Suche nach einem Kriterienkatalog zur Geltung des Schriftformerfordernisses in der allgemeinen Lehre des Verwaltungsvertrages leiten.