Book 90

Die Diskussion um die Praimplantationsdiagnostik erweckt zuweilen den Eindruck, als handele es sich bei ihr um ein mit den etablierten Methoden der Pranataldiagnostik schlechthin unvergleichbares Phanomen. Eine systematische Analyse des zugrundeliegenden Personenrechtsverhaltnisses gibt demgegenuber den Blick auf einen allen vorgeburtlichen Untersuchungsverfahren gemeinsamen Begrundungszusammenhang frei. Als Freies gedacht unterliegt das auf Seiten der Mutter besonders pflichtintensive Personensorgeverhaltnis zum Embryo immanenten Schranken. Im Hinblick auf schwere fruhkindliche Schadigungen konkretisieren sie sich im Recht der Mutter, bei zureichenden Verdachtsgrunden die Untersuchung des Embryos zu veranlassen und gegebenenfalls eine bestehende Schwangerschaft abzubrechen bzw. deren Etablierung zu vermeiden.