Book 5748

Tim Bremke untersucht in seiner Abhandlung, ob Kommunen bei stadtebaulichen Kooperationsvorhaben sich ihren Partner frei aussuchen durfen oder aber im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung ermitteln mussen. Er greift damit eine Frage auf, die vor allem durch die sogenannte Ahlhorn-Entscheidung des OLG Dusseldorf vom 13. Juni 2007 schlagartig virulent geworden ist und trotz nachfolgender nationaler und vor allem auch europaischer Rechtsprechung bis heute nicht in ihren Einzelheiten verlasslich geklart ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl aus vergaberechtlicher als auch aus primar- und verfassungsrechtlicher Sicht weitreichende Ausschreibungspflichten bestehen. Anschliessend wendet er die rechtlichen Vorgaben auf die einzelnen Sachverhalte und Konstellation stadtebaulicher Vorhaben an.