Jus Publicum
1 primary work
Book 41
Seit einiger Zeit sieht sich das Verwaltungsrecht verstarkt mit tiefgreifenden Reformbestrebungen konfrontiert. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Umweltrecht. Dort mussen die aktiven Gestaltungsinteressen der Burger und der Wirtschaft immer wieder aufs Neue mit den kollidierenden Verschonungs- und Schutzinteressen Einzelner und der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden. Eine Moeglichkeit, diese Kollisionslage zu bewaltigen, besteht darin, von einem an sich gerechtfertigten Verbot bestimmter Freiheitsbetatigungen dann abzusehen, wenn die durch die Freiheitsbetatigung verursachten nachteiligen Auswirkungen auf Rechtsguter Dritter oder das Gemeinwohl angemessen kompensiert werden. Unterschiedliche Ansatze fur ein solches konkretes Ausgleichsdenken finden sich bereits im Naturschutz-, Wasser-, Immissionsschutz-, Abfall- und Planungsrecht. Sie dienen Andreas Vosskuhle als Grundlage bei dem Versuch, das paradigmatische Konfliktloesungspotential des Kompensationsgedankens fur eine flexible Verwaltungsrechtsordnung in seiner ganzen Vielfalt zu erschliessen, theoretisch zu fundieren und in eine allgemeine Kompensationsdogmatik zu uberfuhren. Sein Interesse gilt dabei nicht nur der systematischen Aufarbeitung des einfachgesetzlichen Regelungsbestands, sondern auch den europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben fur die Einfuhrung neuer Kompensationsloesungen sowie den strukturellen Problemen bei ihrer Umsetzung in der Praxis.