Book 17

Die Reformbedurftigkeit des deutschen Insolvenzrechts hatte sich in der Weltwirtschaftskrise herausgestellt. Mit OEsterreich vereinbarte Deutschland 1930 eine Reform des Vergleichs-(Ausgleichs-)Rechts, die in dem Vergleichsrechtsausschuss der Akademie fur Deutsches Recht 1934 beraten wurde. Es folgten 1937/38 die Beratungen uber eine Reform des Konkursrechts im Konkursrechtsausschuss. Die Beratungen des Zwangsvollstreckungsrechts erfolgten auf der Basis des Entwurfs des Reichsjustizministeriums zu einer neuen Zivilprozessordnung von 1931 im Ausschuss fur Burgerliche Rechtspflege von 1934 bis 1937 zunachst unter dem Vorsitz der bekannten Rechtslehrer Wilhelm Kisch und Friedrich Lent, anschliessend von Ende 1935 an unter dem Vorsitz von Erich Volkmar (Reichsjustizministerium). Ziel der Reform waren aus der Sicht des Reichsjustizministeriums die Errichtung eines Vollstreckungsamtes mit Eingliederung der bisher unabhangigen Gerichtsvollzieher und die Einfuhrung einer umfassenden Vollstreckungsmissbrauchs- und Arglistklausel. Diese zum Teil ideologisch beeinflussten Vorschlage wurden von der Mehrheit der Ausschussmitglieder weitgehend zuruckgewiesen - Der Ausschuss fur Bodenrecht bevorzugte entgegen den Vorschlagen der Juristen des Reichsbauernfuhrers fur den Immissionsschutz eine privatrechtliche Loesung und lehnte fur industrielle Grossimmissionen ein oeffentlich-rechtliches Ausgleichsverfahren ab.