Regensburger Beitraege Zum Staats- Und Verwaltungsrecht
1 primary work
Book 7
Bislang werden in Deutschland grundsatzlich alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Unterhaltung von Strassen anfallen, aus dem Staatshaushalt finanziert. Eine Gegenfinanzierung durch die Erhebung von Entgelten fur die Strassenbenutzung erfolgt grundsatzlich nicht. Aufgrund der gegenwartigen Haushaltslage ist es auf Bundes- und Landesebene jedoch nicht mehr moeglich, alle notwendigen Investitionen in die deutsche Strassenverkehrsinfrastruktur vorzunehmen. Besonders betroffen sind hiervon auch die Bundesautobahnen, die im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Die Bundesregierung ist daher standig bestrebt, alternative Konzepte zur Bereitstellung und Finanzierung der erforderlichen Infrastruktur zu entwickeln und umzusetzen. Ein Ansatz zur Loesung der bestehenden Probleme ist die Einbindung Privater. Diese Arbeit beschaftigt sich mit einem der Konzepte der Bundesregierung, dem sogenannten A-Modell. Einem Privaten wird im Rahmen des A-Modells Ausbau, Betrieb und Erhaltung eines Bundesautobahnabschnittes ubertragen. Die Finanzierungsgrundlage des Privaten ist hierbei im Wesentlichen die seit Anfang 2005 von den Fahrzeugen des Guterschwerverkehrs erhobene Autobahnmaut. Ziel der Arbeit ist das A-Modell auf den rechtlichen Prden rechtlichen Prufstand zu stellen. Es wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob das A-Modell in der Form umgesetzt werden kann, die von der Bundesregierung vorgesehen ist. Daneben beschaftigt sich die Arbeit auch mit der Maut, die auf Grundlage des Autobahnmautgebuhrengesetzes erhoben wird.