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Inklusion wird im Rahmen eines normativ-rechtlichen Mehr-Ebenen-Systems vom Voelkerrecht und dem Europarecht vorangetrieben und hat sich im nationalen Recht verankert. Inklusion setzt soziale Lernprozesse voraus, denn transformieren muss sich die psychodynamische Selbstaufstellung der Menschen sowie die kulturelle Grammatik des sozialen Zusammenlebens. Inklusion ist keine triviale Geschichte. Ort dieser kulturellen Transformationen ist letztendlich die Ebene der kommunalen Sozialpolitik. Es geht um das Miteinander und somit um die Zukunft des homo patiens im Gemeinwesen. Inklusion ist ein Prozess, voller Ambivalenzen und wissenschaftlich nur interdisziplinar angemessen zu begreifen. Vor diesem Hintergrund sind auch Fragen der De-Institutionalisierung und der Teilhabechancen uber den gesamten Lebenslauf hinweg einzuordnen.

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Die Arbeit stellt eine interdisziplinare Expertise in Begleitung eines empirischen Mixed-Methods-Design-Projekt angewandter Forschung der Fakultat fur Pflegewissenschaft in Vallendar, durchgefuhrt von Hermann Brandenburg und Team (im Auftrag des Landes Baden-Wurttemberg), zur Sicherstellung von Bruckenfunktion im Krankenhausentlassungsmangement alterer Menschen im Rahmen eines lokalen Projekts dar. Es werden sozialrechtliche Schlussfolgerungen gezogen. Krankenhausentlassung gemass 11 (4) SGB V unter DRG-Bedingungen ist trotz aller Qualitatsmanagementmassnahmen ein Risiko vulnerabler Menschen im hoeheren Alter. Das Thema ist als Transitional Care-Phanomen der No Care-Zonen auch international bekannt. Die Problematik wird in die Diskurs- und Praxisentwicklung von Caring Communities systematisch eingeordnet. Es werden sozialrechtliche Perspektiven eroertert. Das Problem ist signifikant evident und durch eine lokaler/regionale Vielfalt aqui-funktionaler Loesungen zu bewaltigen.

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