Book 235

Der Verfasser zeigt mittels der Prozessakten verschiedener Zivilrechtsstreitigkeiten der Jahre 1928 bis 1945, dass auch die Argumentation von Rechtsanwalten und judischen Konsulenten in Zivilprozessen nicht frei von nationalsozialistischer Propaganda war. Die Darstellung ihrer Rechtsansichten weist eine zunehmende Gleichgultigkeit gegenuber der Segregation in der Gesellschaft auf, zu der sie beitrugen, indem sie - freiwillig - im Laufe der Zeit zunehmend auf eine den Wertewandel berucksichtigende Argumentation zuruckgriffen. Zumeist handelte es sich dabei um die blosse Wiedergabe von leeren Worthulsen, in einigen Fallen aber, insbesondere wenn die eigene oder die gegnerische Partei eine nationalsozialistische Organisation war, kam es zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den propagierten Rechtsbegriffen, die uber das blosse Mitlaufertum hinaus ging.