Book 19

Mit dieser Arbeit liegt eine neue, wenngleich von klassischen Ansatzen nicht voellig losgeloeste Bedeutungskonzeption vor. Bedeutung gilt als gesellschaftliches Wissen, zunachst als Intension und laienhaftes Wissen uber die bezeichneten Dinge auf der Ebene der Gemeinsprache. Im Konfliktfall greift die sprachliche Arbeitsteilung, die auf gesellschaftlicher Arbeitsteilung beruht: die gesamtgesellschaftlichen Zwecken dienende Extensionsfestlegung wird Experten uberantwortet. Die Theorie fundiert der empirische Vergleich des Durchschnittssprecherwissens mit den juristischen Definitionen von "Deutscher" und "Auslander" auf der Basis von Wissensstrukturen. Zu Tage treten hier neben Tabus, Emotionen und Wertungen Bezuge zum voelkischen Nationskonstrukt ebenso wie absehbare Fortentwicklungen geltenden Rechts.