Book 3866

Die Arbeit beschaftigt sich mit den rechtlichen Moeglichkeiten, dem gesetzlichen Gebot einer sparsamen Flacheninanspruchnahme zur Durchsetzung zu verhelfen. Sie setzt beim unbestimmten Rechtsbegriff der Erforderlichkeit in 1 Abs. 3 BauGB an und entwickelt hieraus ein Subsidiaritatsprinzip. Danach ist ein Eingriff in Natur und Landschaft durch Bauleitplanung nur dann gerechtfertigt, wenn die stadtebaulichen Ziele einer Kommune nicht ohne bzw. mit weniger Landschaftsverbrauch erreicht werden koennen. Die Arbeit zeigt auch auf, welche Moeglichkeiten zuvor zu prufen sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben koennen.