Book 3961

In Indien war das Recht auf Eigentum aufgrund seiner Bedeutung fur die zukunftige Wirtschaftsordnung des Landes eines der umstrittensten Grundrechte uberhaupt, das 1950 Eingang in die neue Verfassung gefunden hat. 1978 wurden die Eigentumsartikel aus dem Grundrechtsteil gestrichen und in modifizierter Form an anderer Stelle in der Verfassung geregelt. Entgegen gandhianischer Eigentumsphilosophie wird das Recht auf Eigentum heute grundsatzlich als Menschenrecht anerkannt. Die Debatte um die Eigentumsartikel fuhrte zur Klarung grundlegender Strukturen des indischen Verfassungsstaates. Neben der Reichweite des Eigentumsschutzes sind sein Verhaltnis zu gegenlaufigen Staatszielbestimmungen und die Grenzen der Verfassungsanderung weitere Themen der vergleichenden Betrachtung.