Book 3139

Veranderte wirtschaftliche Gegebenheiten oder veranderte unternehmerische Zielsetzungen koennen es angebracht erscheinen lassen, die Unternehmensstruktur entsprechend den Zielvorgaben anzupassen. In das Zielkreuz solcher Strategien ist seit einigen Jahren auch das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere der vielfach als zu unflexibel empfundene Flachentarif geraten. Entsprechend ist auch der Ausstieg aus solchen Regelungen oder der Umstieg in billigere tarifliche Regelungen verstarkt Gegenstand von Umwandlungen. Das Umwandlungsgesetz von 1995 selbst enthalt in 324 UmwG nur einen sprachlich unklaren Verweis ("bleibt unberuhrt") auf die selbst vielfach als verungluckt empfundene Vorschrift des 613a BGB. Bedeutung und Umfang des Verweises und der Bezug zum allgemeinen Tarifrecht, insbesondere zu 3 III TVG sind Gegenstand der Untersuchung.