Book 5414

Die Frage der analogen Anwendbarkeit des 988 BGB auf den rechtsgrundlosen Besitzerwerb ist ein Klassiker unter den Streitfragen des Eigentumer-Besitzer-Verhaltnisses. Ausgangspunkt der Kontroverse ist die Besserstellung des redlichen Besitzers gegenuber dem redlichen Kondiktionsschuldner. Ersterer haftet nach 987 ff. BGB grundsatzlich nicht auf Nutzungsersatz, Letzterer ist nach 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet. In den zu diesem Wertungswiderspruch bislang entwickelten Theorien kommt der Wille des Gesetzgebers nur unzureichend zur Geltung. Der Fokus dieser Arbeit liegt also auf folgender Frage: Lasst sich, unter Berucksichtigung der Entstehungsgeschichte der einschlagigen Vorschriften, eine Gleichstellung erreichen?