Book 30

Die heutige Arbeitslosenquote sei auch auf Koalitionen zuruckzufuhren, die mit ihren Tarifvertragen betriebliche Verhaltnisse ignorierten. Daher wird gefordert, Lohn und Arbeitszeit im Betrieb zu regeln. Die Rechtswissenschaft hilft hier weiter: Nach uberwiegender Ansicht darf in Betriebsvereinbarungen grundsatzlich alles geregelt werden, was in Tarifvertragen vereinbart werden kann. Die Abhandlung erschoepft sich nicht in einer dogmatischen Prufung dieses Themas, sondern zeigt Entwicklungslinien der Tarif- und Betriebsebene auf, legt also einen Schwerpunkt auf die rechtshistorische Darstellung. Der Verfasser kommt dabei zu dem Schluss, dass die heute herrschende Ansicht gegen die Ratio beider Ebenen verstoesst.