Book 3640

Die Betriebsvereinbarung kommt in der Regel nach 77 Abs. 2 BetrVG als Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Sie bestimmt kraft ihrer normativen Geltung gemass 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG den Inhalt der Arbeitsverhaltnisse im Betrieb. Daher ist die Frage, welche Rechtsfolgen der Wegfall des Betriebsrats bezuglich der Betriebsvereinbarung hat, von weitreichender Relevanz, gleichwohl ist sie gesetzlich nicht geregelt. Die bisher vertretenen Meinungen bieten eine Loesung jeweils nur fur einzelne Fallgruppen des Betriebsratswegfalls an. Demgegenuber schlagt diese Arbeit anhand der verschiedenen Ursachen fur den Wegfall des Betriebsrats und der Moeglichkeit seiner Neuwahl nach Fallgruppen unterschieden eine Gesamtloesung vor.