Book 3303

Als erstes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland hat das Land Brandenburg im Jahr 1998 mit Verabschiedung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) ein allgemeines Akteneinsichtsrecht geregelt. Das Gesetz gewahrt jeder Person dem Grundsatz nach Zugang zu bei den Verwaltungsbehoerden des Landes vorhandenen Akten. Mit der Arbeit wird versucht, den Anwendungsbereich des Gesetzes naher zu bestimmen. Es erfolgt eine Auseinandersetzung mit den im Gesetz geregelten Voraussetzungen und Ausschlusstatbestanden fur die Akteneinsicht. Schwerpunkt bildet die Beantwortung der - bisher nicht geklarten - Frage des verbleibenden Anwendungsbereiches des Anspruchs aus dem AIG neben anderen bereits bestehenden Vorschriften und Informationsrechten (anhand von Beispielen). Daneben werden verschiedene andere Probleme des neu geschaffenen Akteneinsichtsrechts eroertert.