Book 290

Das BGB nimmt mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 den neuen Begriff der Pflichtverletzung in das Leistungsstoerungsrecht auf, um dieses rechtliche Problem ohne Ruckgriff auf die Lehre von der Positiven Vertragsverletzung loesen zu koennen. Der Autor geht davon aus, dass dieser Begriff der Pflichtverletzung im neuen BGB gleichbedeutend ist mit dem der nicht gehoerigen Erfullung des alten BGB. Er geht in seiner Arbeit auf die Entwicklung des Leistungsstoerungsrechts mit dem Begriff der nicht gehoerigen Erfullung aus historischer und rechtsvergleichender Perspektive ein und wirft die Frage auf, worin sich beide Begriffe unterscheiden. Berucksichtigt wird dabei auch der Begriff der Nichterfullung des Europaischen Vertragsrechts (PECL).