Book 45

Das Kollegialprinzip ist neben dem Hierarchieprinzip ein gleichberechtigtes Aufbauprinzip der Verwaltungsorganisation. Es umfasst drei Grundtypen der Verwaltungsorganisation: die pluralistischen, professionellen und kooperativen Gremien. Die Kollegialgremien bilden Formen der Selbststeuerung in der Verwaltung, die als Erganzungen demokratischer Legitimation und als funktionsgerechte Ausgestaltung verselbstandigter Einheiten dienen. Thomas Gross untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und die Folgerungen fur den institutionellen Gesetzesvorbehalt, das Verfahrensrecht und den gerichtlichen Rechtsschutz. Ausserdem stellt er die Kollegialgremien in der Verwaltung der Europaischen Union dar und ordnet diese in ihre supranationalen Legitimationsstrukturen ein.