Enzyklopadie Der Rechts- Und Staatswissenschaft S.
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Book 2
1. Begriffliche Bestimmungen. 2. Das System der produktiven Faktoren. 3. Plan der Untersuchung. 1. Der Sinn aller betrieblichen Betatigung besteht darin, Giiter mate- rieller Art zu produzieren oder Giiter immaterieller Art bereitzustellen. Giiter materieller Art werden als Sachgiiter oder Sachleistungen, Giiter immaterieller Art als Dienste oder Dienstleistungen bezeichnet. Bei den Sachgiitern sind zu unterscheiden: Rohstoffe und Fabrikate. Rohstoffe sind Sachgiiter, die durch Urproduktion gewonnen, also nicht eigentlich hergestellt werden. Sie stehen nach ihrer Gewinnung entweder in ihrer urspriinglichen Art oder nach der Vornahme gewisser Veredelungen fiir produktive oder konsumtive Zwecke zur Verfiigung. Fabrikate (Produkte, Erzeugnisse) entstehen auf Grund von Form- und Substanzanderungen, denen jeweils bestimmte Grund- oder Aus- gangsstoffe unterworfen werden. Von Fabrikaten wird nur dann gesprochen, wenn die neuen Produkte Eigenschaften aufweisen, die sie von den zu ihrer Herstellung verwandten Grundstoffen wesentlich unter- scheiden. 1st die Abweichung der Produkteigenschaften nicht wesent- lich, so liegt lediglich eine Veredelung vor. Dienste oder Dienstleistungen sind immaterielle Giiter. Es gibt sie in vielerlei Art. So bestehen die Dienstleistungen der Handelsbetriebe in der Sammlung oder Verteilung von Sachgiitern, die Dienstleistungen der Bankbetriebe in der Aufnahme von Darlehen und ihrer Umwand- lung in Kredite, die nach Art, GroBe und "Oberlassungsdauer den Wiin- schen der Kreditnehmer gerecht werden (sofern die Banken nicht selbst Kredite schaffen). Die Dienstleistungen der Transportbetriebe bestehen dagegen in der Beforderung von Personen und Sachen, die Dienst- leistungen der Versicherungsgesellschaften in der Gewahrung von Ver- sicherungsschutz, die von Treuhandgesellschaften in der tTbernahme revisionstechnischer, organisatorischer und steuerrechtlicher Betreuung von Unternehmen.