Book 74

Die katholische Kirche hat auf individual- und kollektivrechtlicher Ebene ein weitgehend eigenstandiges Arbeitsrecht entwickelt, den "Dritten Weg". Ziel der Arbeit ist es Moeglichkeiten und Grenzen der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen der katholischen Kirche aufzuzeigen. Eine solche Flexibilisierung erscheint auf zwei Wegen sinnvoll. Zum einen sollte den von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossenen Arbeitsvertragswerken Rechtsnormqualitat zuerkannt werden. Zum anderen sollten die Arbeitsrechtlichen Kommissionen die kirchlichen Arbeitsvertragswerke mit weiteren OEffnungsklauseln zugunsten einrichtungsspezifischer Regelungen versehen. Will man sich nicht durch Ausgrundung vom "Dritten Weg" verabschieden, ware dies der Kurs, der weiterzuverfolgen ist.