Book 19

Die Pensionszusage an den Mitunternehmer wirft steuer- und bilanzrechtliche Probleme auf: Nach der aktuellen Rechtsprechung muss die Gesamthand gewinnmindernd eine Pensionsruckstellung bilden. Der begunstigte Gesellschafter hat zeitlich und betragsmassig korrespondierend einen Gewinn als bezogene Sondervergutung zu versteuern, obwohl ungewiss ist, ob er jemals Pensionszahlungen erhalten wird. Verstirbt er fruhzeitig, entsteht aus der Aufloesung der bereits versteuerten Anwartschaft in seinem Sonderbereich ein Verlust. Da nach der neueren Judikatur Verluste nicht mehr vererblich sind, verpufft dieser im ungunstigsten Fall ungenutzt. Die Autorin untersucht die Vereinbarkeit der korrespondierenden Aktivierung der Pensionsanwartschaft mit den Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung, hinterfragt die Gleichstellung von Einzel- und Mitunternehmer und beleuchtet die sofortige Besteuerung sowie die nicht vollstandige Verlustberucksichtigung im Todesfall vor dem Hintergrund einer leistungsfahigkeitskonformen Besteuerung. Es werden praktische Loesungsansatze diskutiert.