Book 52

Das Wesen der Staatsangehoerigkeit kann sich nicht in dem Besitz eines Passes erschoepfen. Das Verhaltnis von Staat und Staatsangehoerigen muss weiter reichen. So begrundet die Staatsangehoerigkeit neben Rechten auch Pflichten des Burgers gegenuber seinem Staat. Wie reagieren Staaten jedoch auf staatsfeindliches Verhalten der eigenen Staatsangehoerigen? Im Rahmen dieser Untersuchung wird aufgezeigt, wie das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht aufgebaut ist und das deutsche Recht auf illoyales Verhalten reagiert. Daneben wird das Staatsangehoerigkeitsrecht anderer Staaten in Vergleich zu deutschen Regelungen gesetzt. Schliesslich wird thematisiert, welche europa- und voelkerrechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen der Entzug der Staatsangehoerigkeit bei illoyalem Verhalten hat.