Book 139

Die meisten Lander des Commonwealth sind vom Common Law gepragt. Dieses unterscheidet sich durch seine starre Prajudizienbindung auf den ersten Blick erheblich von dem kontinentalen System des kodifizierten Rechts. In der Praxis sorgt dies aufgrund des erheblichen Umfangs an zu beachtenden Entscheidungen oft fur Verwirrung. Zur Harmonisierung wurden Law Reform Commissions gegrundet, deren Aufgabe die Reformierung und Verbesserung des Rechts ist. In Deutschland sind diese Institutionen bislang nahezu unbekannt. Die auch in Deutschland zunehmend zu beobachtende Fokussierung auf Urteile der hoechsten Gerichte wirft die Frage der tatsachlichen Qualitat der Unterschiede zwischen beiden Rechtssystemen auf. Unter besonderer Berucksichtigung der Arbeit der Australian Law Reform Commission werden diese Einrichtungen vorgestellt und es wird diskutiert, ob die Grundung einer solchen auch hierzulande empfehlenswert ware.