Die EU ist nicht nur Binnenmarkt, sondern auch Sozialraum. Als Teil des Sozialen sind Dienstleistungen von allgemeinem Interesse von fundamentaler Bedeutung und sollen deshalb frei zuganglich, von hoher Qualitat und nachhaltig finanziert werden. Spannungen resultieren aus der Sicht der "nationalen Gepflogenheiten" in der deutschen Tradition der kommunalen Selbstverwaltungswirtschaft, weil die teleologische OEffnung der EU als Sozialmodell in modaler Hinsicht eingeschrankt wird. Ausgehend von einer politischen Guter-Gleichwertigkeit in einer politischen Auslegungsordnung des EUV sind jedoch kommunale Wahlfreiheiten bei der Ermoeglichung von Unternehmenstypenvielfalt in der sozialen Marktwirtschaft zu gewahrleisten. So wie die EU Erweiterung und Vertiefung vorsieht, waren auch unterschiedliche Tiefen in der Durchdringung der Sektoren durch die Binnenmarktlogik zu erwagen. Die EU-wettbewerbspolitische Vermeidung der Diskriminierung Privater in der Daseinsvorsorge ist mit der Diskriminierung deutscher Kommunen in ihrer Wahlfreiheit von Arrangements in der Erledigung oeffentlicher Aufgaben politisch als Guterabwagung zu betrachten.